Kubickis Warnung an AfD: Maskenpflicht nachkommen

  26 Oktober 2020    Gelesen: 492
Kubickis Warnung an AfD: Maskenpflicht nachkommen

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) hat die AfD vor einem Maskenpflicht-Verstoß im Bundestag gewarnt.

„Die Abgeordneten der AfD können es gerne darauf ankommen lassen“, sagte Kubicki dem „Handelsblatt“. „Im Zweifel drohen ihnen allerdings Ordnungsruf, Ordnungsgeld in Höhe von 1000 Euro oder gar der Sitzungsausschluss bei hartnäckiger Weigerung, eine Maske zu tragen.“

Zuvor wies das Justiziariat des Bundestags die Aufforderung der AfD an Schäuble zurück, eine dahingehende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Schäubles Allgemeinverfügung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sei formell und materiell rechtmäßig, teilte die Bundestagsverwaltung am Freitag auf Anfrage mit.

In dieser Hinsicht wird es nach Kubickis Meinung für die AfD schwierig, gegen die Maskenpflicht juristisch vorzugehen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof habe bereits im September erklärt, dass das Tragen der Maske „kein unzulässiger Eingriff ins freie Mandat“ sei, fügte der FDP-Bundesvize hinzu. „Aber es geht der AfD ohnehin nur um politische Provokation.“

Am Montag tagen zahlreiche Bundestagsausschüsse in Berlin, von Mittwoch bis Freitag soll das Plenum zusammenkommen.

Schäubles Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht
Seit dem 6. Oktober muss man in allen Gebäuden des Bundestages einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Abgeordnete können diesen im Plenarsaal, in Sitzungsräumen und am Rednerpult abnehmen. Diese Vorschrift betreffe die Mitarbeiter der Bundestagsverwaltung ebenso wie Fraktionsmitarbeiter und Abgeordnete.

sputniknews


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