Gegen Ohanyan wurde ein Strafverfahren wegen Artikel 103 (Völkermord) des aserbaidschanischen Strafgesetzbuchs eingeleitet.
Die Vorlage wurde vor dem Militärgericht in Baku von Richter Elbayi Allahverdiyev bewertet und war zufrieden. Entsprechend der Entscheidung des Gerichts wurde gegen den Ex-Minister ein Maß an Zurückhaltung in Form einer Festnahme in Abwesenheit gewählt.
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