In dem Bericht heißt es, dass in dem Strafverfahren, das derzeit in der Staatsanwaltschaft untersucht wird, die Entscheidung getroffen wurde, Ohanyan unter die Untersuchung der Artikel 103 (Völkermord) und 107 (Abschiebung oder erzwungene Neuansiedlung der Bevölkerung) des aserbaidschanischen Strafgesetzbuchs zu stellen. Um ein Maß an Zurückhaltung in Form einer Festnahme in Abwesenheit zu wählen, wurde die entsprechende Mitteilung an das Militärgericht von Baku gesendet.
Durch die Entscheidung des Gerichts wurde ein Maß an Zurückhaltung in Form einer Festnahme in Abwesenheit in Form einer Inhaftierung seit dem Datum der Festnahme gewählt.
Die Militärstaatsanwaltschaft beschloss, den Verdächtigen auf die Fahndungsliste zu setzen, und ein entsprechender Rechtsbehelf wurde an die Hauptkriminalpolizei des aserbaidschanischen Innenministeriums und das Nationale Zentralbüro von Interpol in Aserbaidschan gerichtet.
Die Tatsache wurde vom Pressedienst der Militärstaatsanwaltschaft bestätigt.
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