Somit müssen in nächster Zukunft europaweit Fingerabdrücke auf den Personalausweisen gespeichert werden.
Daneben gibt es ab Mai 2025 neue Regeln für die Übermittlung von Passbildern. Diese sollen digital erstellt und auf sicherem Weg an die Passbehörde übermittelt oder gleich vor Ort gemacht werden. Man kann nicht mehr einfach selbst das gedruckte Foto aus dem Automaten oder vom Fotografen mitbringen.
„Die neuen Vorgaben sollen die Gefahr von Fälschungen und Manipulationen unter anderem durch das so genannte Morphing verhindern“, heißt es.
„X“ statt „M“ oder „F“
Menschen, die „die weder männlich noch weiblich“ sind, können in der Zukunft ein „X“ in den Reisepass eintragen lassen statt „M“ für Mann oder „F“ für Frau. Diese Neuerung soll schon eher in Kraft treten.
Wer sich bei den deutschen Behörden als divers oder ohne Geschlecht hat registrieren lassen, soll dennoch im Pass auch weiterhin an der bisherigen Geschlechtsangabe festhalten können. Das soll dem Schutz vor möglicher Diskriminierung beim Grenzübertritt dienen.
Kinderreisepässe
Kinderreisepässe gelten künftig nur noch ein Jahr. Sie können jedoch mehrmals um jeweils ein Jahr verlängert werden. Wer möchte, kann stattdessen auch einen sechs Jahre gültigen biometrietauglichen Pass beantragen. Biometrietaugliche Fotos werden nach Vorgaben aufgenommen, die eine Vermessung der Proportionen des Gesichts erlauben.
sputniknews
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