Antiterror-Datei in Teilen verfassungswidrig

  11 Dezember 2020    Gelesen: 509
Antiterror-Datei in Teilen verfassungswidrig

Die Auswertung der Anti-Terror-Datei verstößt teilweise gegen das Grundgesetz.

Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Danach verletzt das sogenannte Data-Mining zur Verfolgung von Terrorismus das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Voraussetzung eines „verdichteten Tatverdachts“ sei nicht klar geregelt.

Konkret ging es bei dem Verfahren um die neuen Befugnisse bei der Auswertung der seit 2007 bestehenden Datensammlung, Darin sind bestimmte Informationen über Menschen gespeichert, die des Terrorismus oder der Terrorunterstützung verdächtigt werden. Ziel ist es, durch einen schnellen Informationsaustausch zwischen Polizeibehörden und Nachrichtendiensten insbesondere islamistische Terroranschläge zu verhindern.


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