Ein Hersteller dürfe keine Abschalteinrichtung einbauen, die bei Zulassungsverfahren systematisch die Leistung des Systems zur Kontrolle der Emissionen verbessere, entschieden die Richter. Auch die Verminderung von Verschleiß oder Verschmutzung des Motors könne eine solche Abschalteinrichtung nicht rechtfertigen.
Hintergrund war ein Fall aus Frankreich. Das Urteil dürfte aber für die gesamte Branche richtungweisend sein. Fünf Jahre nach Beginn des VW-Diesel-Skandals könnten damit die Rechte für Besitzer älterer Diesel-Fahrzeuge deutlich gestärkt werden.
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