Damit kann das Haushaltsgesetz wie geplant zum 1. Januar in Kraft treten. Vorgesehen sind Ausgaben in Höhe von knapp 499 Milliarden Euro. Ein großer Teil davon soll durch eine Neuverschuldung von fast 180 Milliarden Euro finanziert werden. Das Volumen des Bundeshaushalts und die Kreditaufnahme waren im Verlauf der Haushaltsberatungen noch einmal erhöht worden, um zusätzliche Kosten infolge der Corona-Krise zu finanzieren. Dafür hatte der Bundestag die grundgesetzliche Schuldenbremse außer Kraft gesetzt.
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