Höchststrafe für Attentäter von Halle

  21 Dezember 2020    Gelesen: 441
Höchststrafe für Attentäter von Halle

Im Prozess zum rechtsterroristischen Anschlag von Halle ist der Angeklagte zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Zudem stellte das Oberlandesgericht Naumburg die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren unwahrscheinlich macht.

Der 28-Jährige war wegen zweifachen Mordes, mehrfachen Mordversuchs, Körperverletzung, räuberischer Erpressung und Volksverhetzung angeklagt. Mit dem Urteil geht gut 14 Monate nach dem Anschlag von Halle der Prozess zum Attentat zu Ende. Er lief seit Juli vor dem Oberlandesgericht Naumburg, fand aus Platzgründen jedoch in Magdeburg statt.

Der geständige Verurteilte hatte am 9. Oktober 2019 versucht, in die Synagoge von Halle einzudringen, in der der höchste jüdische Feiertag Jom Kippur gefeiert wurde. Er scheiterte an der Tür, erschoss dann eine 40-jährige Passantin und einen 20-Jährigen in einem Döner-Imbiss und verletzte weitere Menschen.

Der Zentralrat der Juden in Deutschland hat den Prozess und das Urteil nach dem Anschlag von Halle als wichtiges Zeichen gegen Antisemitismus gewürdigt. Weitere Reaktionen bilden wir hier ab.

Keine Reue beim Täter

Die Vorsitzende Richterin Mertens erklärte, die Gesellschaft müsse vor dem 28-Jährigen geschützt werden. Nach Ende der Urteilsverkündung warf der Angeklagte einen Gegenstand in Richtung der Nebenkläger. Es handelte sich offenbar um einen zusammengerollten Hefter oder eine Mappe. Wie ein dpa-Reporter weiter berichtete, packten ihn Wachleute und trugen ihn aus dem Gerichtssaal.

Bundesanwaltschaft und Nebenklage hatten sich für die Höchststrafe für den Angeklagten ausgesprochen. Die Verteidigung hatte in ihrem Plädoyer kein anderes Strafmaß gefordert. Der Mann hatte die Taten gestanden und mit antisemitischen, rassistischen und antifeministischen Verschwörungstheorien begründet. Der Angeklagte hatte jede Reue vermissen lassen. Viel mehr betonte er, dass er weitere Menschen töten würde, wenn er die Gelegenheit dazu hätte.

Die Eltern des Mannes hatten vor Gericht von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Die Nebenklage glaubte dem Angeklagten nicht, dass seine Eltern nichts von seinen Plänen gewusst hatten. Die Waffen, die er zum Anschlag nutzte, hatte er bei ihnen gebaut und versteckt.

Größter Prozess in Sachsen-Anhalt

Das Verfahren galt als größter und meist beachteter Prozess in der Geschichte Sachsen-Anhalts. 79 Zeugen und 15 Sachverständige befragte das Gericht, 45 Überlebende und Hinterbliebene wurden als Nebenkläger zugelassen, vertreten von 23 Anwälten.


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