Der Pressedienst der Generalstaatsanwaltschaft teilte Azvision.az mit, dass Zabil Babayev ins Krankenhaus eingeliefert wurde, aber trotz der notwendigen medizinischen Versorgung an seinen Verletzungen starb.
Die Staatsanwaltschaft leitete ein Strafverfahren gemäß Artikel 100.2 (Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Durchführung eines Angriffskrieges), Artikel 116.0.6 (Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht während eines bewaffneten Konflikts) und anderen Artikeln des Strafgesetzbuchs ein.
Derzeit führt die Staatsanwaltschaft intensive Ermittlungen durch.
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