In einem Zivilprozess wurden jeder Klägerin umgerechnet rund 75.000 Euro zugesprochen. Von den zwölf Frauen leben noch fünf. Für die Verstorbenen sollen die Familien das Geld erhalten. Den Opfern sei extremer mentaler und physischer Schmerz zugefügt worden, hieß es in dem Urteil.
Japan lehnt eine Entschädigungszahlung an die koreanischen Frauen allerdings weiterhin ab. Die Regierung verweigerte eine Teilnahme an dem Prozess und berief sich dabei auf die Staatenimmunität, wonach ein Staat nicht über einen anderen zu Gericht sitzen darf.
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