Gleichzeitig wurde aufgrund einer gewissen Stabilität der Dynamik der Ausbreitung der Krankheit in Aserbaidschan beschlossen, einige der Beschränkungen im Rahmen des verschärften Sonderquarantäneregimes am 18. Januar 2021 ab 00:00 Uhr aufzuheben.
„Basierend auf der aktuellen gesundheitlich-epidemiologischen Situation, der Anzahl der aktiven Patienten und der Infektionsrate werden in Aserbaidschan am 18. Januar 2021 ab 00:00 Uhr die folgenden Regeln eingeführt:
Das System des Verlassens des Wohnortes auf der Grundlage einer SMS-Genehmigung, der Registrierung auf dem Portal „icaze.e-gov.az“, der Servicekarte oder der Beschäftigungsbescheinigung wird abgeschafft. Der Kundendienst vor Ort in Restaurants, Cafés, Teehäusern sowie allen öffentlichen Catering-Einrichtungen wird am 1. Februar 2021 von 06:00 bis 00:00 Uhr wiederhergestellt. Die Aktivitäten von Museen und Ausstellungshallen werden wiederhergestellt
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