In der Länderkammer soll abschließend über die Aufstockung der sogenannten Kinder-Krankentage beraten werden. Diese sollen von Müttern und Vätern in diesem Jahr auch dann eingesetzt werden können, wenn sie ihre Kinder wegen coronabedingter Einschränkungen an Schulen und Kitas selbst betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten gehen können. Die Anzahl der möglichen Kinder-Krankentage wird dafür von 10 auf 20 pro Elternteil verdoppelt. Für Alleinerziehende ist eine Erhöhung von 20 auf 40 vorgesehen. Erforderlich ist hierfür ein Beleg der betroffenen Betreuungseinrichtung. Die Regelung soll rückwirkend zum 5. Januar in Kraft treten.
Gesetzliche Krankenkassen zahlen die Lohnersatzleistung üblicherweise, wenn Eltern wegen der Pflege eines erkrankten Kindes unter 12 Jahren nicht zur Arbeit gehen können. Die Höhe beträgt 90 Prozent des Nettoverdienstes.
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