Bund und Länder sind sich einig, dass zur Eindämmung des Coronavirus der bis Ende Januar befristete Lockdown bis zum 14. Februar verlängert wird. Das erfuhr ntv von Teilnehmern der Beratungen zwischen Bund und Ländern. Damit bleiben etwa die Gastronomie, Freizeiteinrichtungen sowie der Einzelhandel geschlossen. Ausnahmen gelten weiterhin zum Beispiel für Supermärkte. Eine Einigung auf ein gesamtes Beschlusspapier gibt es bislang noch nicht.
Darüber hinaus verständigten sich Bund und Länder darauf, dass für den öffentlichen Nahverkehr das Tragen einer medizinischen Maske vorgeschrieben werden soll. Das würde das Aus für sogenannte Alltagsmasken bedeuten. Eine Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken, wie sie derzeit ausschließlich in Bayern umgesetzt wird, scheint damit vom Tisch zu sein.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will zudem Arbeitgeber verpflichten, Bürobeschäftigten und ähnlichen Angestellten Heimarbeit anzubieten, wenn am Ort der Betriebsstätte der Inzidenzwert von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen überschritten wird. Dann habe "der Arbeitgeber den Beschäftigten im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung (Homeoffice) auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen", heißt es in dem Entwurf einer Verordnung, die auch Thema der Bund-Länder-Runde sein soll.
Bundesregierung und Länderchefs wollen außerdem, dass "kurzfristig Bundeswehrsoldaten und im zweiten Schritt Freiwillige" bei umfangreichen Schnelltests in Alten- und Pflegeheimen helfen. Die Hilfsorganisationen übernähmen die Schulungen, während die kommunalen Spitzenverbände den regionalen Bedarf erfassten, heißt es von Teilnehmern aus den laufenden Beratungen. Die Bundesagentur für Arbeit werde die Vermittlung unterstützen. Damit solle sichergestellt werden, dass das Personal in den Heimen mehrmals pro Woche getestet werde ebenso wie alle Besucher der Einrichtungen.
n-tv
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