Diese verpflichtet Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern die Arbeit von zuhause aus anzubieten, soweit keine zwingenden betriebsbedingten Gründe dagegen sprechen. An einen bestimmten Inzidenzwert ist die Verordnung nicht geknüpft. Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Mast sagte, nachdem die privaten Begegnungen bereits massiv heruntergefahren worden seien, gehe es jetzt darum, auch berufliche Kontakte zu minimieren.
Die Einhaltung der neuen Regeln soll von den Arbeitsschutzbehörden der Länder kontrolliert werden. Bundesarbeitsminister Heil sagte im Vorfeld, Arbeitgeber müssten auf Verlangen der Behörden Gründe vorlegen, weshalb die Arbeit im Homeoffice nicht möglich sei. Im Extremfall seien auch Bußgelder von bis zu 30.000 Euro möglich. Die Verordnung gilt zunächst befristet bis Mitte März.
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