Auch in anderen polnischen Städten gab es trotz des wegen der Corona-Pandemie geltenden Versammlungsverbots Proteste.
Wenige Stunden zuvor hatte Polens Regierung das umstrittene Abtreibungsverbot in Kraft gesetzt, gegen das viele Menschen seit Wochen protestiert haben. Die Verschärfung gilt ab Mittwoch, weil ein entsprechendes Urteil des polnischen Verfassungsgerichts aus dem vergangenen Oktober jetzt veröffentlicht wurde. Gegen die Gerichtsentscheidung waren bereits im Herbst in ganz Polen zehntausende Menschen auf die Straße gegangen. Angesichts der Proteste hatte die Regierung die Veröffentlichung nach Einschätzung von Beobachtern zunächst bewusst hinausgezögert.
Schwangerschaftsabbrüche sind damit in Polen auch dann verboten, wenn der Fötus schwer und unheilbar fehlgebildet oder erkrankt ist. Zulässig sind sie nur noch, wenn eine Vergewaltigung vorausging oder wenn das Leben der Frau in Gefahr ist. Schon bisher hatte Polen eine der restriktivsten Abtreibungsgesetzgebungen in Europa. Frauen durften schon bislang Schwangerschaften nur abbrechen, wenn diese Folge von Inzest oder Vergewaltigung sind, ihr Leben in Gefahr ist oder der Fötus schwere Fehlbildungen aufweist.
In Polen gibt es jährlich weniger als 2000 legal vorgenommene Schwangerschaftsabbrüche. Frauenrechtsorganisationen schätzen jedoch, dass pro Jahr etwa 200.000 Polinnen illegal abtreiben oder dafür ins Ausland gehen. Frauenrechtlerinnen befürchten, dass diese Zahl mit dem Abtreibungsverbot noch steigt.
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