Auch bei Fehlbildungen verboten: Erneute Proteste gegen verschärftes Abtreibungsrecht in Polen

  28 Januar 2021    Gelesen: 482
Auch bei Fehlbildungen verboten: Erneute Proteste gegen verschärftes Abtreibungsrecht in Polen

In Polen sind erneut viele Menschen auf die Straße gegangen, um gegen eine Verschärfung des Abtreibungsrechts zu protestieren. Hintergrund ist die jetzt veröffentlichte Begründung eines umstrittenen Urteils des Verfassungsgerichts. Die Richter hatten das Abtreibungsrecht noch restriktiver gemacht.

In Warschau versammelten sich am Mittwochabend mehrere hundert Menschen vor dem Gerichtsgebäude, die Menge erhielt laufend Zuwachs und zog anschließend durch das Stadtzentrum. Demonstranten trugen Plakate mit Slogans wie „Ich denke, ich fühle, ich entscheide“ und „Hölle der Frauen“. Auch in anderen Großstädten wie Lodz und Szczecin gab es Proteste.

Im Oktober hatte das Verfassungsgericht des EU-Landes entschieden, dass Frauen auch dann keine Abtreibung vornehmen dürfen, wenn das ungeborene Kind schwere Fehlbildungen aufweist. Danach gab es wochenlange Proteste. Die Entscheidung bedeutet eine Verschärfung des polnischen Abtreibungsrechts, das ohnehin zu den strengsten in Europa gehört. Bislang war ein Abbruch in Polen legal, wenn die Schwangerschaft das Leben oder die Gesundheit der Mutter gefährdet, Ergebnis einer
Vergewaltigung ist oder wenn das Ungeborene schwere Fehlbildungen aufweist.

Häufigster Abtreibungsgrund
Letzteres ist der häufigste Grund für eine Abtreibung, wie die Statistik des Gesundheitsministeriums zeigt. So wurden von den 1110 Abtreibungen, die 2019 in polnischen Kliniken vorgenommen wurden, 1074 mit Fehlbildungen des ungeborenen Kindes begründet. Doch das soll nun laut Verfassungsgericht nicht mehr möglich sein.

Entgegen den Gepflogenheiten war die Entscheidung des Verfassungsgerichts bislang nicht im amtlichen Anzeiger veröffentlicht worden. Das Pressezentrum der Regierung kündigte aber per Twitter an, dies solle noch am Mittwoch passieren - damit hätte die Entscheidung offiziell Gültigkeit.

snanews


Tags:


Newsticker