Ja, dies ist möglich. Nach deutschem Recht können sich verheiratete Paare trennen, ohne sich scheiden zu lassen. Allerdings leben die Ex-Partner in der Ungewissheit, ob nicht von einem Teil der Eheleute doch noch irgendwann der Scheidungsantrag eingereicht wird. Denn dabei, sich nicht zeitnah nach dem Ende der Beziehung, scheiden zu lassen, gibt es Wichtiges zu bedenken. Stichwort Erbrecht, Unterhalt und Zugewinnausgleich.
Erbrecht: Stirbt ein Partner, ohne das ein Testament existiert, erbt der Ehepartner nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge. Und auch mit einem Testament ist meistens zumindest der Pflichtteil fällig. Getrennt lebende Ehepartner sollten diesen Umstand bei ihren Überlegungen berücksichtigen.
Unterhalt: Ist keine Gütertrennung vereinbart, gilt zwischen Eheleuten die Zugewinngemeinschaft. Was in etwa zur Folge hat, dass alles, was innerhalb der Ehe erwirtschaftet wird, am Schluss dieser geteilt werden muss. Kommt am Ende einer womöglich jahrzehntelangen Trennungszeit doch noch der Scheidungsantrag, muss für die gesamte Dauer der offiziellen Ehe gezahlt werden.
Unterhaltsverpflichtung: Im Falle einer Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit des noch Ehe-Partners, kann der andere zum Unterhalt verpflichtet sein. Auch hierbei ist entscheidend, dass die Ehe rechtlich noch Bestand hat.
Getrennt lebende Eheleute sollten diese Verpflichtungen in ihre Überlegungen, ob eine Scheidung notwendig ist, mit einfließen lassen. Ansonsten kann es später zu bösen Überraschungen kommen.
Und auch die meisten Psychologen würden wohl nach einer Trennung zu einem klaren Schnitt raten. Ungeachtet dessen kann man so auch noch auf einen Schlag seine Rechte verdoppeln und seine Pflichten halbieren. Letzteres zumindest mittelfristig. Wenn das kein Trost ist.
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