Einreisesperre aus Corona-Mutationsgebieten

  30 Januar 2021    Gelesen: 558
Einreisesperre aus Corona-Mutationsgebieten

In Deutschland gilt seit Mitternacht eine weitreichende Einreisesperre für Personen aus Ländern, in denen die besonders ansteckenden Varianten des Coronavirus stark verbreitet sind. Das Bundeskabinett beschloss ein Beförderungsverbot für Fluggesellschaften, Bahn-, Bus- und Schiffsunternehmen zunächst bis zum 17. Februar. Betroffen sind derzeit Großbritannien, Irland, Portugal, Südafrika und Brasilien.

Ab Sonntag sind auch die kleinen afrikanischen Staaten Lesotho und Eswatini betroffen. Es gibt jedoch zahlreiche Ausnahmen – etwa für alle Deutschen und in Deutschland lebenden Ausländer sowie für Transitpassagiere. Auch der Warenverkehr wird fortgesetzt. Welche Länder jeweils aktuell betroffen sind, richtet sich nach der Einstufung als sogenannte Virusvarianten-Gebiete durch die Bundesregierung. Die Liste kann beim Robert Koch-Institut eingesehen werden.

Die Bundesregierung verfügte die Einreisesperre unabhängig von den übrigen EU-Ländern, da man sich nicht auf ein einheitliches Vorgehen verständigen konnte. Auch Tschechien verschärft seine Einreiseregeln. Dort gilt ab morgen, dass Ausländer nur noch in notwendigen Fällen einreisen dürfen. Frankreich untersagt ab Sonntag alle Einreisen aus nicht EU-Ländern.

Warnung vor gefälschten Testergebnissen

Der CDU-Innenexperte Sensburg warnte unterdessen vor Einreisen nach Deutschland mit möglicherweise gefälschten Testergebnissen. In Ländern wie Russland, Ukraine, Türkei oder Ägypten gebe es inzwischen einen großen Markt für gefälschte Tests, sagte Sensburg den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Es bestehe ein hohes Risiko, dass Krankheitserreger und auch Coronavirus-Varianten eingeschleppt werden.


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