Damit kann die Partei in Sachsen beispielsweise durch Abhörmaßnahmen oder den Einsatz von V-Leuten überwacht werden. Zwei Jahre lang hatten Mitarbeiter des Landesverfassungsschutzes öffentliche Aussagen, Zeitungsartikel und Reden von AfD-Mitgliedern ausgewertet. Sie sehen nun offenbar Anhaltspunkte dafür, dass die Partei rechtsextreme Tendenzen aufweisen könnte. Offiziell bestätigt hat das Landesamt dies bisher nicht: Das sächsische Verfassungsschutzgesetz sieht vor, dass das Innenministerium und das Landesamt nur über erwiesene extremistische Bestrebungen informieren dürfen.
Der AfD-Bundesvorsitzende Chrupalla sprach von einem wahltaktischen Manöver. Dem Verfassungsschutz und der Landesregierung gehe es nur darum, die AfD als größte Oppositionspartei in Sachsen zu diskreditieren.
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