Justizministerin Lambrecht sagte der „Stuttgarter Zeitung“, es gehe ihr darum, die Strafverfolgung von Stalking-Taten zu vereinfachen, damit die Täter klare Grenzen aufgezeigt bekämen. – Das Ministerium erstellte für das Kabinett einen Bericht über möglichen Reformbedarf. Demzufolge birgt insbesondere die Formulierung im Gesetz, nur eine „beharrliche“ Nachstellung sei strafrechtlich relevant, praktische Anwendungsprobleme für die Gerichte. Der Begriff soll durch „wiederholt“ ersetzt werden. Auch könnte das Strafmaß für besonders schwere Fälle von Stalking von bis zu drei auf bis zu fünf Jahre hochgesetzt werden.
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