Internationaler Strafgerichtshof will Kriegsverbrechen in Palästina ahnden

  06 Februar 2021    Gelesen: 495
Internationaler Strafgerichtshof will Kriegsverbrechen in Palästina ahnden

Bald könnte es zu Ermittlungen wegen möglicher Kriegsverbrechen durch israelische Offiziere geben. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag gab bekannt, auch für die seit 1967 besetzten Gebiete zuständig zu sein.

Der Internationale Strafgerichtshof hat den Weg für Ermittlungsverfahren zu möglichen Kriegsverbrechen in den Palästinensergebieten freigemacht. Das Gericht sei auch zuständig für die von Israel seit 1967 besetzten Gebiete wie das Westjordanland, einschließlich Ost-Jerusalem und den Gazastreifen, urteilte das Gericht am Freitag in Den Haag. Damit wären auch Verfahren gegen israelische Offiziere möglich. Die Richter betonten jedoch, dass mit dieser Entscheidung keine Aussage über die Rechtmäßigkeit der Grenzen gemacht werde.

Israels Ministerpräsident Benjamin Netanyahu kritisierte den Beschluss. Das Gericht habe einmal mehr bewiesen, dass es eine politische und keine juristische Einrichtung sei, teilte das Büro des Regierungschefs mit. Das Gericht ignoriere die wahren Kriegsverbrechen. Mit der Entscheidung habe das Gericht das Recht von Demokratien verletzt, sich gegen Terrorismus zu wehren. Israel erkennt den Strafgerichtshof nicht an. Die Palästinenser begrüßten den Gerichtsbeschluss.

Mögliche Ermittlungsverfahren können sich sowohl gegen israelische Staatsbürger wie etwa Offiziere richten als auch gegen Palästinenser. Chefanklägerin Fatou Bensouda hatte im Dezember 2019 erklärt, dass Ermittlungen zu Kriegsverbrechen gerechtfertigt seien. Sie hatte zunächst aber eine richterliche Entscheidung über die Zuständigkeit angefordert.

Palästina ist seit 2015 Vertragsstaat des Weltstrafgerichtes. Damit ist das Gericht auch für Verbrechen zuständig, die dort begangen wurden.

Mehrere Staaten, Organisationen und internationale Rechtsexperten hatten in dem Rechtsstreit Stellung bezogen. Deutschland hatte erklärt, dass Palästina aus Sicht der Bundesregierung kein Staat sei. Daher fehle die Grundlage für eine Zuständigkeit des Gerichtes.

n-tv


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