Das Bundesgesundheitsministerium hat diese angepasst, da der Impfstoff von AstraZeneca in Deutschland nur für 18- bis 65-Jährige zugelassen ist. So sollen Menschen, die in der Alten- und Krankenpflege tätig sind, vorrangig den Astrazeneca-Impfstoff erhalten. Damit stünde von den anderen beiden Präparaten mehr für Ältere zur Verfügung. Anders als bisher sollen auch Personen mit bestimmten schweren Krankheiten wie Krebs oder Diabetes früher berücksichtigt werden, und zwar bereits in Gruppe zwei. Zudem darf in Einzelfällen von der Impf-Reihenfolge abgewichen werden, um zu verhindern, dass Impfdosen verfallen.
Tags: