Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion hervorgeht, wurden für 2020 bundesweit mehr als 1.500 Straftaten gemeldet, die sich gegen Parteivertreter richteten. Das waren rund neun Prozent mehr als im Jahr zuvor, obwohl es aufgrund der Corona-Pandemie weniger öffentliche Veranstaltungen und damit auch weniger Gelegenheiten für direkte Begegnungen gab.
Zu den Straftaten zählen unter anderem Beleidigung, Körperverletzung oder die Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. Nicht erfasst sind Delikte, die sich beispielsweise gegen parteilose Bürgermeister richten. Die meisten Angriffe richteten sich gegen Mitglieder der AfD oder Personen, die der Partei zugerechnet wurden. Danach folgen Vertreter der Grünen, der CDU und der SPD.
Tags: