Die Referentin für Unternehmensverantwortung bei der Organisation „Germanwatch“, Kusch, sagte im Deutschlandfunk, Arbeiterinnen und Arbeiter am Ende der Lieferkette sollten in Deutschland auf Entschädigung klagen können.
Ähnlich äußerten sich die Vorsitzenden der Gemeinsamen Konferenz Kirche und Entwicklung. Sie appellierten zudem an die Bundesregierung, sich für eine ambitionierte Regelung auf EU-Ebene einzusetzen. Arbeitgeber-Präsident Dulger erklärte dagegen, man brauche keine weiteren Steine, die der Wirtschaft in den Weg gelegt würden.
Das Lieferkettengesetz soll Anfang 2023 in Kraft treten und zunächst nur für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten gelten. Kinderarbeit, gesundheitsschädliche Arbeitsbedingungen oder Umweltverschmutzung in den Produktionsländern sollen dadurch eingedämmt werden.
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