Im verhandelten Fall saßen Jugendliche im Park. Als sie ein Polizeiauto sahen, rannten sie weg. Den Beamten, die gerade nach einem Täter eines Raubüberfalles fahndeten, erschien dies verdächtig. Sie stiegen aus dem Wagen aus und verfolgten die Jugendlichen mit einem Polizeihund. Das Tier überwältigte einen Jugendlichen mit einem Sprung sowie mehreren Bissen. Später stellte sich heraus, dass die Jugendlichen keine Täter waren, sondern nur im Park entspannen wollten.
Die Richter entschieden (Az.: 9 U 23/14), der Hundeführer hätte das Tier auch in einer Festnahmesituation unter Kontrolle haben müssen. Das berichtet die Zeitschrift «NJW-Spezial» (Heft 06/2016). Der Polizeihund dürfe nicht wild um sich beißen. Deshalb erhielt der Geschädigte Schadenersatz sowie Schmerzensgeld in Höhe von 2500 Euro.
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