Demnach handelt es sich um die SDN (die Specially Designated Nationals and Blocked Persons List)-Liste der Exportkontrollbehörde des US-Finanzministeriums (OFAC, Office of Foreign Assets Control). Die Behörde verwaltet die in den USA geltenden Finanzsanktionen gegenüber Terrorverdächtigen und ihren Unterstützern. In diesem Zusammenhang führt sie eine SDN-Liste, die Namen von natürlichen Personen, Unternehmen und sonstigen Organisationen enthält, mit denen jegliche geschäftliche Aktivitäten untersagt sind.
Am 19. Januar hatte Washington die „Fortuna“ in eine Sanktionsliste gemäß dem US-Gesetz zur Bekämpfung der Gegner Amerikas durch Sanktionen (CAATSA, kurz für „Countering America’s Adversaries Through Sanctions Act“) aufgenommen.
Die Pipeline Nord Stream 2, die parallel zu der schon betriebenen Leitung Nord Stream 1 Erdgas von Russland durch die Ostsee nach Deutschland transportieren soll, ist zu mehr als 90 Prozent fertig. Im Dezember 2019 wurden die Bauarbeiten unterbrochen, nachdem die USA Sanktionen gegen an dem Projekt beteiligte Unternehmen eingeführt hatte. Daraufhin stiegen Unternehmen wie etwa die Schweizer Firma Allseas und die norwegische DNV GL aus dem Projekt aus. Washington will den Fertigbau der Pipeline stoppen, angeblich um eine zu starke Abhängigkeit Europas von russischen Energielieferungen zu verhindern. Befürworter der Gasleitung werfen den USA dagegen vor, nur ihr teureres Flüssiggas in Europa verkaufen zu wollen.
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