Das meldet das Redaktionsnetzwerk Deutschland unter Berufung auf das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben. Seit 2014 gilt eine gesetzliche Regelung, die halbanonyme Entbindungen ermöglicht. Dabei werden die Daten der Mutter hinterlegt, und das Kind kann ab dem Alter von 16 Jahren Auskunft verlangen.
Vollständig anonym geborene Kinder können gar nicht erfahren, wer ihre Eltern sind. Die Möglichkeit der vertraulichen Geburt war unter anderem eingeführt worden, um anonyme Geburten zu reduzieren, die rechtlich einen Graubereich darstellen. Eine umstrittene Alternative sind bundesweit mehr als 80 sogenannte Babyklappen. Schätzungen zufolge wurden dort in den vergangenen 20 Jahren mehrere hundert Babys abgelegt.
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