Die Bundesregierung hatte Tschechien, die Slowakei und weite Teile Tirols in Österreich zu sogenannten Virusvariantengebieten erklärt. Von dort dürfen derzeit nur noch Deutsche sowie Ausländer mit Wohnsitz und Aufenthaltserlaubnis in der Bundesrepublik einreisen. Ausnahmen gibt es für Lastwagenfahrer und Grenzgänger mit systemrelevanten Berufen.
Die Bundesregierung wies erneut Kritik der EU-Kommission an ihrem Vorgehen zurück. Europa-Staatsminisister Roth sagte in Berlin, Deutschland habe auf die besondere Bedrohung durch Virus-Mutationen reagieren müssen. Damit verstoße man nicht gegen europäisches Recht. Die Kommission hatte die Grenzkontrollen gestern abermals kritisiert.
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