Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass in börsennotierten und mitbestimmungspflichtigen Unternehmen mit mehr als drei Vorständen künftig mindestens eine Frau im Vorstand sitzen muss. Bei Unternehmen mit einer staatlichen Mehrheitsbeteiligung soll schon bei mehr als zwei Mitgliedern mindestens eine Frau der Geschäftsführung angehören.
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