Sie ist die Rechtsgrundlage für die Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit in der Corona-Pandemie und würde Ende des Monats automatisch enden. In der zur Abstimmung stehenden Gesetzesfassung wurden einige Passagen geändert. Unter anderem sollen Beschränkungen künftig nicht mehr nur am Inzidenzwert, sondern auch an anderen Kennzahlen fesgemacht werden dürfen.
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