Gericht verbietet vorerst Beobachtung der AfD

  05 März 2021    Gelesen: 433
Gericht verbietet vorerst Beobachtung der AfD

Obwohl vor dem Verwaltungsgericht Köln noch ein Eilverfahren gegen die Einstufung der AfD als Verdachtsfall läuft, beginnt der Verfassungsschutz mit der Überwachung der Partei. Doch damit ist vorerst Schluss. Das Kölner Gericht untersagt der Behörde alle nachrichtendienstlichen Schritte.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die AfD bis zum Abschluss eines Eilverfahrens vor dem Kölner Verwaltungsgericht nicht als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen und beobachten. Das geht aus einem Beschluss des Gerichts hervor, der den Prozessbeteiligten zugestellt wurde. Das Bundesamt hatte die Verfassungsschützer der Länder diese Woche intern über eine Hochstufung der Partei zum Verdachtsfall informiert, öffentlich jedoch nichts dazu bekannt gegeben.

Der Kölner Gerichtsbeschluss untersage "dem BfV bis zu einer Entscheidung über den von der AfD gestellten Eilantrag, die Partei als 'Verdachtsfall' einzustufen oder zu behandeln sowie eine Einstufung oder Behandlung als 'Verdachtsfall' erneut bekannt zu geben", heißt es in einer Mitteilung, die ntv.de vorliegt. Gegen den Beschluss kann vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerde eingelegt werden. Ob das BfV von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird, ist nicht bekannt.

Die AfD-Spitze hatte nach Bekanntwerden der Einstufung als Verdachtsfall von einem politischen Manöver gesprochen - mit dem Ziel, der AfD im Superwahljahr 2021 Schaden zuzufügen. AfD-Vorsitzende Tino Chrupalla bezeichnete die Entscheidung des Kölner Gerichts auf Twitter als "Klatsche für den Verfassungsschutz". "Gut so!", schrieb er. Die AfD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Alice Weidel, schrieb, die "gestrige Schlammschlacht gegen die AfD" erweise sich "als willkürlich im Sinne der Regierungsparteien".

"In Chancengleichheit eingegriffen"

Wegen des noch nicht abgeschlossenen Gerichtsverfahrens am Verwaltungsgericht Köln hatte das Bundesamt öffentlich keine Stellung zur Frage der Einschätzung der AfD bezogen. "Mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht äußert sich das Bundesamt für Verfassungsschutz in dieser Angelegenheit nicht öffentlich", hatte es geheißen.

Das Verwaltungsgericht folgte der Sichtweise der AfD. Es spreche alles dafür, "dass sich das BfV nicht an seine Stillhaltezusagen gehalten bzw. nicht hinreichend dafür Sorge getragen habe, dass keine verfahrensrelevanten Informationen nach außen drängen", heißt es in der Mitteilung weiter. Mit der "streitbaren Bekanntgabe" der Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall werde "in unvertretbarer Weise in die verfassungsrechtlich gewährleistete Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen".

Quelle: ntv.de, jug/AFP/dpa


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