Audi, so die Richter, müsse nur dann Schadensersatz zahlen, wenn das Topmanagement des Autobauers von der Manipulation gewusst habe. Zwar sei der VW-Skandalmotor auch in Audi-Fahrzeugen verbaut worden. Dies allein reiche für einen Anspruch auf Schadensersatz aber nicht aus.
Der Fall wurde an das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg zurückverwiesen. Das muss nun prüfen, ob es Belege dafür gibt, dass Audi als Tochterkonzern von VW die illegale Abschalteinrichtung kannte.
Das OLG Naumburg hatte zuvor Audi zu Schadenersatz wegen sittenwidriger Schädigung verurteilt. Die Vorinstanz war davon ausgegangen, dass dem Autobauer als Tochterunternehmen von VW die rechtwidrige Manipulation bekannt gewesen sein musste. Dagegen hatte Audi Revision beim BGH eingelegt.
Allerdings gilt Audi als Ursprung des Dieselskandals. Dort soll die Idee für eine Abschalteinrichtung entstanden sein, mit der später auch VW die Abgaswerte von Motoren manipulierte.
In dem jetzt entschiedenen Fall ging es um einen Audi-Kunden, der im Mai 2015 einen gebrauchten Audi A6 Avant gekauft hatte. Im Auto war ein VW-Motor mit manipulierter Software eingebaut, da Audi die Motoren von VW gekauft hatte. Der Mann verklagte Audi auf Schadensersatz.
Nach dem heutigen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wird er vermutlich leer ausgehen.
Er muss nun seine Klage vor dem OLG Naumburg erneut begründen und belastbare Hinweise für die bewusste Täuschung seitens Audi nennen. (AZ: VI ZR 505/19)
Die Zahl der Schadenersatzklagen wegen sittenwidriger Täuschung gegen Audi liegt nach Angaben eines Sprechers im niedrigen vierstelligen Bereich. Zahlreiche Audi-Kunden hatten im Rahmen der Musterfeststellungsklage gegen VW einen Vergleich geschlossen.
snanews
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