Die Familien der Opfer des Attentats von Hanau haben Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Beamte des Landes Hessen erhoben. Sie werfen den Polizeikräften und Behörden vor, durch amtspflichtwidrige Versäumnisse den rassistischen Terroranschlag, bei dem neun Menschen getötet wurden, nicht verhindert zu haben.
So sei der Notausgang an einem der Tatorte mit Wissen und Duldung der Polizei verschlossen gewesen. Außerdem sei die polizeiliche Notrufanlage in Hanau technisch unzulänglich und in der Tatnacht unterbesetzt gewesen.
Neben dem Notausgang und der Notrufanlage klagen die Familien weitere Versäumnisse an. So hätten die Polizeikräfte bei einem der Opfer die Vitalfunktionen nicht rechtzeitig überprüft. Polizei und Staatsanwaltschaft hätten zudem die postmortale Würde der Verstorbenen sowie das Totenfürsorgerecht der Angehörigen verletzt, indem sie Obduktionen veranlasst haben, obwohl dafür der Generalbundesanwalt in Karlsruhe zuständig gewesen wäre.
Die Familien, denen sich mehrere Überlebende des Anschlags angeschlossen haben, werden vom ehemaligen hessischen Justizminister, Rechtsanwalt Rupert von Plottnitz, sowie Staatsrechtler Günter Frankenberg vertreten. "Entgegen den Behauptungen des Innenministers gab es aus unserer Sicht gravierende Versäumnisse und Fehlleistungen von Behörden, für die das Land Hessen verantwortlich ist", sagt von Plottnitz.
Am 19. Februar 2020 tötete der arbeitslose Rechtsextreme Tobias R. in Hanau eine Frau und acht Männer und erschoss anschließend zu Hause seine Mutter und sich selbst. Die Ermittlungen des Generalbundesanwalts dauern an.
An diesem Dienstag haben die Familien ein Aufforderungsschreiben an das hessische Innenministerium gerichtet. Darin setzen sie Minister Peter Beuth (CDU) eine Frist bis 23. April, den durch Behördenversäumnisse verursachten Schaden – materiell wie immateriell – auszugleichen.
Dazu sagt Armin Kurtović, der seinen Sohn Hamza bei dem Attentat verlor: "Sollte das Innenministerium sich erneut weigern, auf die von unseren Rechtsanwälten dargelegten Versagenspunkte einzugehen, werden wir beim zuständigen Gericht eine Amtshaftungsklage einreichen."
spiegel
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