Ein Grund dürfte die neue Regelung sein, wonach die Antrags-Pflicht für zahlungsunfähige Unternehmen ausgesetzt wurde. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden meldeten 15.841 Firmen Insolvenz an. Das waren gut 15 Prozent weniger als im Jahr zuvor.
Normalerweise muss ein Insolvenzantrag spätestens drei Wochen nach Eintritt eines Insolvenzgrunds wie Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit gestellt werden. Wegen der Corona-Pandemie wurde diese Regelung bis Ende Dezember ausgesetzt. Für Unternehmen, die die staatlichen Novemberhilfen noch nicht erhalten haben, wurde die Frist bis Ende April verlängert.
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