An der hessischen Hochschule steht es Lehrkräften frei, das Gendern als ein „Kriterium bei der Bewertung von Prüfungsleistungen heranzuziehen“. Die Leiterin der Universitäts-Stabsstelle Gleichberechtigung, Ernst, sagte der ‚Hessischen Niedersächsischen Allgemeinen‘, dass in Hausarbeiten Punkte abgezogen werden könnten, wenn Geschlechtsbezeichnungen nicht korrekt seien.
Ist das rechtlich möglich?
Der Rechtsanwalt Verenkotte erklärte bei ‚Deutschlandfunk Nova‘, dass gendergerechte Sprache im Vorfeld als prüfungsrelevante Formalie festgelegt werden dürfe. Allerdings müsse der Punkteabzug verhältnismäßig sein, wenn man eine vorgegebene Formalie nicht beachte. Zudem komme es darauf an, welche Rolle die Sprache zum Gegenstand habe. Bei einem juristischen Text gehe es bei der Bewertung um andere Kriterien als bei mathematisch-naturwissenschaftlichen Erkenntnissen.
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