Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) erklärte: „Viele Fälle, in denen das Opfer einer sexuellen Handlung aus Angst zustimmt oder sich ihr wegen eines unerwarteten Übergriffs nicht widersetzt, können bislang strafrechtlich nicht geahndet werden - es ist höchste Zeit, dass sich das ändert.“ Bei sexueller Nötigung und Vergewaltigung habe es bislang „inakzeptable Schutzlücken“ gegeben. Die Neuregelung werde nun „tatsächlichen Situationen, in denen die meisten Übergriffe stattfinden“ gerecht.
Ein Vergewaltiger soll künftig auch dann verurteilt werden können, wenn sich sein Opfer nicht körperlich zur Wehr gesetzt hat. Voraussetzung dafür ist, dass er das Opfer - in den meisten Fällen sind das Frauen - überrumpelt und dabei seine Arglosigkeit ausgenutzt hat. Auch in Fällen, in denen das Opfer befürchten muss, dass ihm durch eine Weigerung erhebliche Nachteile entstehen könnten, wäre in Zukunft eine Bestrafung möglich. Die Forderung des Bundesrates, dass schon ein klar formuliertes „Nein“ für die Bestrafung ausreichen soll, ist in dem Entwurf aber nicht enthalten.
Der Gesetzentwurf war bereits im Sommer 2015 an die verschiedenen Ressorts der Bundesregierung gegangen. Nach Angaben aus der SPD hing er anschließend fünf Monate lang im Bundeskanzleramt fest. Nach den massiven Übergriffen auf Frauen in der Kölner Silvesternacht war das bestehende Sexualstrafrecht als unzureichend kritisiert worden.
Maas rechnet durch die strengeren Regeln im Sexualstrafrecht mit einem Anstieg der jährlichen Fallzahlen in dreistelliger Höhe. Das berichtete die „Rheinische Post“ am Donnerstag und berief sich dabei auf die Kabinettsvorlage zur Reform des Sexualstrafrechts. Die Erweiterung des Strafrechts könne bei den Ländern zu einer stärkeren Arbeitsbelastung der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte führen.
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