Gutachten für 2015: Arbeit von Chirurgen und Orthopäden wird am häufigsten bemängelt

  16 März 2016    Gelesen: 759
Gutachten für 2015: Arbeit von Chirurgen und Orthopäden wird am häufigsten bemängelt
Rund 2100 Behandlungsfehler sind Ärzten im Jahr 2015 unterlaufen. In 1774 Fällen entstand dabei ein Schaden, bei dem der betroffene Patient Anspruch auf Entschädigung hat.
Patienten werfen Ärzten am häufigsten bei Knie- und Hüftgelenkarthrosen sowie bei verschiedenen Brüchen Behandlungsfehler vor. Dies geht aus einer Statistik der Bundesärztekammer (BÄK) hervor. In der Kritik stehen am häufigsten Unfallchirurgen und Orthopäden sowie allgemeine Chirurgen.

Die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern bestätigten demnach 2132 Behandlungsfehler fürs Jahr 2015. In 1774 Fällen haben Patienten dadurch einen Gesundheitsschaden erlitten, der einen Anspruch auf Entschädigung begründet. 2014 waren rund 2250 Behandlungsfehler registriert worden.
Gemessen an der Gesamtzahl der Behandlungsfälle liege die Zahl der festgestellten Fehler im Promillebereich, sagte Kerstin Kols, Geschäftsführerin der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern.

Insgesamt 11.800 Beschwerden wegen vermuteter Fehler

Insgesamt gingen bei den Ärztekammern im vergangenen Jahr mehr als 11.800 Patientenbeschwerden wegen vermuteter Behandlungsfehler ein - rund 230 Anträge weniger als im Jahr davor.

Für Fehler und Komplikationen machen Ärztevertreter die steigende Arbeitsbelastung in Kliniken und Praxen mitverantwortlich. So habe sich die Zahl der ambulanten Behandlungsfälle zwischen 2004 und 2014 um 152 Millionen auf 688 Millionen Fälle erhöht. Im stationären Bereich seien 2014 mehr als 19 Millionen Patienten behandelt worden.

"Da nützt es wenig, dass die Politik eine Qualitätsoffensive für das Gesundheitswesen ausgerufen hat", erklärte Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der BÄK. Nötig sei vor allem eine ausreichende Finanzierung der Personalkosten.
Crusius betonte: "Überall wo Menschen arbeiten, passieren Fehler - auch in der Medizin. Wir gehen aber offen mit unseren Fehlern um, wir lernen aus Ihnen und wir verhelfen betroffenen Patienten zu ihrem Recht."

Die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern dienen bei Streitigkeiten um die Arzthaftung als eine unabhängige, außergerichtliche Anlaufstelle für Patienten. Sie bewerten laut BÄK gut ein Viertel aller vermuteten Arzthaftungsfälle in Deutschland. In rund 90 Prozent der Fälle wurden demnach die Entscheidungen der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen von beiden Parteien akzeptiert und die Streitigkeiten beigelegt.

Quelle : spiegel.de

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