Diese landesweiten Coronamaßnahmen stehen im Gesetzentwurf

  10 April 2021    Gelesen: 687
Diese landesweiten Coronamaßnahmen stehen im Gesetzentwurf

Der Bund will mit einem »Notbremsengesetz« durchgreifen – und neue einheitliche Regeln für die Länder festlegen. Der Entwurf liegt dem SPIEGEL vor. Neben Ausgangssperren geht es auch um Schulschließungen.

Keine neue Bund-Länder-Runde – aber eine Ausweitung des Infektionsschutzgesetzes: Darauf hat sich Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit dem Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK), Berlins Regierungschef Michael Müller (SPD) und seinem Stellvertreter, Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU), geeinigt. Schon bald soll es bundeseinheitliche Regelungen geben, die in allen Landkreisen gelten.

Der entsprechende Gesetzentwurf soll möglichst rasch durch Bundestag und Bundesrat, dem SPIEGEL liegt das Papier vor. »Es besteht deutschlandweit eine sehr dynamische und ernstzunehmende Situation mit starker Zunahme der Fallzahlen innerhalb weniger Tage«, heißt es im Entwurf.

So plant die Regierung im Wesentlichen ein »Notbremsengesetz«, das bundesweit verbindliche Maßnahmen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 einführt. Zudem wird die Regierung ermächtigt, zur einheitlichen Festsetzung von Coronamaßnahmen Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen. Dem Bund werden so dieselben Handlungsmöglichkeiten gegeben wie bisher den Ländern. Anders als bei den Beschlüssen aus den bisherigen Bund-Länder-Runden sind die Länder somit durch das Gesetz verpflichtet, Beschlossenes auch umzusetzen.

Ausgangssperren, Kontaktbeschränkungen, Ladenschließungen
Konkret sollen Maßnahmen greifen, wenn ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen eine Inzidenz von 100 Neuinfizierten je 100.000 Einwohner hat. Ist er drei aufeinanderfolgende Tage wieder unter 100, wird die Notbremse deaktiviert. Folgende Einschränkungen sollen gelten:

Private Zusammenkünfte werden auf die Angehörigen eines Haushalts und eine weitere Person beschränkt – pro Tag. Die Gruppe darf insgesamt nicht über fünf Personen hinausgehen, Kinder unter 14 Jahren nicht eingeschlossen.
Von 21 Uhr bis 5 Uhr soll eine Ausgangssperre gelten.
Restaurants, Cafés und Betriebskantinen müssen geschlossen bleiben. Die Ausgabe und Lieferung von Speisen bleibt aber erlaubt.
Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder, Freizeitparks, Diskotheken oder Saunen werden geschlossen. Auch Zoos, Theater, Opern, Kinos und Museen müssen schließen.
Arbeitgeber sollen, so immer möglich, Homeoffice ermöglichen.
Die Öffnung von Ladengeschäften und Handwerksangebote ist untersagt, mit Ausnahme von Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien und Tankstellen.
Touristische Übernachtungen sind untersagt.
Auch die Ausübung von Sport wird untersagt – außer man trainiert allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts. Der Profisport darf stattfinden, unter Ausschluss von Zuschauerinnen und Zuschauern.
Des Weiteren soll – allerdings hier erst aber einer Inzidenz von 200 – der Präsenzunterricht in Schulen und Universitäten untersagt werden. Ausnahmen sollen für alle gelten, die einen nicht länger als 36 Stunden zurückliegenden negativen Coronatest vorweisen können.

Was der Gesetzentwurf ausdrücklich nicht einschränken will: die Versammlungsfreiheit und religiöse Zusammenkünfte. So soll es erlaubt bleiben, sich zu Demonstrationen zu treffen, unabhängig von den Kontaktbeschränkungen. Allerdings haben nach wie vor Kommunen die Hoheit über Zulassung oder Absage einer Demonstration.

Das neue Gesetz soll schon in der kommenden Woche vom Kabinett beschlossen werden. Dessen Sitzung werde von Mittwoch auf Dienstag vorgezogen. Dann muss es der Bundestag in den darauffolgenden Tagen verabschieden. Und schließlich muss der Bundesrat in einer eigens dafür einzuberufenden Sondersitzung ebenfalls grünes Licht geben – wenn die Mehrheit der Länder mitspielt. Dessen nächste reguläre Sitzung ist erst am 7. Mai.

spiegel


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