Damit wird die bestehende Testpflicht auf alle bisher geöffneten Bereiche ausgeweitet – dazu zählten auch der Einzelhandel sowie die körpernahen Dienstleistungen. Am vergangenen Dienstag hatte das Saarland mit Öffnungen in zahlreichen Einrichtungen begonnen. Erforderlich dafür ist ein negativer Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
In Schleswig-Holstein dürfen heute nach monatelanger Pause die Außengastronomien in vielen Kreisen und Städten wieder öffnen, in denen die Inzidenz innerhalb von sieben Tagen stabil unter 100 liegt. Es dürfen maximal fünf Personen aus zwei Haushalten an einem Tisch sitzen. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit. Zudem müssen Kontaktnachverfolgung und Abstände gewährleistet sein. Schutzmasken sind Pflicht, dürfen am Tisch aber abgenommen werden.
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