Lockdown könnte bis Juni dauern

  13 April 2021    Gelesen: 454
Lockdown könnte bis Juni dauern

Das Kanzleramt bleibt wohl dabei, auf die Sieben-Tage-Inzidenz als zentralen Gradmesser für Pandemie-Lage zu setzen. Da Minister Braun einem Medienbericht zufolge mit einem verschärften Infektionsgeschehen für die nächsten sechs bis acht Wochen rechnet, kann es sein, dass der Lockdown noch länger andauern wird.

Das Kanzleramt rechnet offenbar mit einer verschärften Infektionslage für die nächsten sechs bis acht Wochen. Wie der "Tagesspiegel" berichtet, habe Kanzleramtsminister Helge Braun die Bundesländer darüber am Sonntag informiert. Zudem bleibe die Bundesregierung dabei, den Inzidenzwert als zentralen Gradmesser für die Infektionslage zu betrachten, wie es aus Länderkreisen heißen soll.

Daraus sei zu schließen, dass die aktuellen Corona-Maßnahmen sowie die geplante Anpassung des Infektionsschutzgesetzes bis Ende Mai beziehungsweise Mitte Juni Wirkung haben könnten, schreibt der "Tagesspiegel". Der aktuelle Entwurf, der ntv.de vorliegt, sieht eine bundeseinheitlich verbindliche "Notbremse" für alle Kreise und kreisfreien Städte ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner vor.

Wird diese Schwelle an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten, treten ab dem übernächsten Tag schärfere Maßnahmen in Kraft. Umgekehrt wird die Notbremse wieder außer Kraft gesetzt, sollte die Inzidenz an drei Tagen am Stück unter 100 sinken. Laut der Vorlage soll die Bundesregierung die Möglichkeit erhalten, "zur einheitlichen Festsetzung von Corona-Maßnahmen Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates zu erlassen".

Damit sollen dem Bund für einen Inzidenzwert ab 100 "dieselben Handlungsmöglichkeiten wie den Ländern" gegeben werden. Das beinhaltet neben Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren auch das Einschränken des Betriebs in Kitas und Schulen. Bei weiter steigenden Inzidenzen ist auch deren Schließung möglich, wie die Vorlage vorsieht. Gleiches gilt auch für die Gastronomie und den Einzelhandel - ausgenommen sind Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte und Gartenmärkte.

n-tv


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