Die Beschwerden der beiden Veranstalter seien zurückgewiesen worden, teilte der Gerichtshof gestern Abend mit. Die Untersagung sei notwendig, um Infektionsgefahren zu verhindern, hieß es mit Blick darauf, dass auf ähnlichen Veranstaltungen die Hygienevorschriften nicht eingehalten wurden.
Auch das Verbot von geplanten Versammlungen heute in Dresden bleibt bestehen. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht erklärte, man gehe von nicht vertretbaren Gefahren für Beteiligte und Passanten aus.
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