Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident Günther verwies auf strengere Regeln in seinem Bundesland. Beispielsweise würden Schulen bereits bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 geschlossen. Der Bund wolle dies erst ab einem Wert von 165. Die Novelle führe dazu, dass man sich Gedanken darüber machen müsse, die eigenen schärfere Regelungen anzupassen, sagte der CDU-Politiker im Deutschlandfunk. (Audio)
Die Regierungschefin von Mecklenburg-Vorpommern, Schwesig, sagte im ZDF, das Bundesgesetz bleibe weit hinter den Regeln zurück, die in der Ministerpräsidentenkonferenz verabredet worden seien. Sie werde in ihrem Land bei den strengeren Regeln bleiben. Thüringens Ministerpräsident Ramelow kritisierte im MDR, das Gesetz sehe kaum Möglichkeiten für eine Betätigung im Freien vor.
Heute berät der Bundesrat über die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes, die gestern vom Bundestag beschlossen worden war. Eine ausdrückliche Zustimmung der Länderkammer ist nicht erforderlich. Sie könnte aber einen Einspruch beschließen, um das Gesetz aufzuhalten. Hat das Gesetz den Bundesrat passiert, wird es von Bundespräsident Steinmeier unterzeichnet. Anschließend kann es in Kraft treten.
Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes, die sogenannte Corona-Notbremse, sieht bei bestimmten Inzidenzwerten bundeseinheitliche Regeln zu Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sowie die Schließung von Geschäften und Schulen vor. Die meisten Maßnahmen wie die Ausgangsbeschränkungen von 22 Uhr bis 5 Uhr morgens sollen ab einer Inzidenz von 100 gelten. Schulen müssen ab einer Inzidenz von 165 schließen. Das Gesetz soll zunächst bis zum 30. Juni gelten. Die FDP kündigte Verfassungsbeschwerde an.
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