„Kinder- und Jugendstärkungsgesetz“ verabschiedet

  22 April 2021    Gelesen: 537
„Kinder- und Jugendstärkungsgesetz“ verabschiedet

Der Bundestag hat heute eine weitreichende Reform des Kinder- und Jugendschutzes verabschiedet.

Für das sogenannte „Kinder- und Jugendstärkungsgesetz“ stimmten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Grünen. Die AfD und die Linke votierten dagegen, die FDP enthielt sich. Das Gesetz sieht unter anderem Verbesserungen in der Unterstützung für Kinder und Jugendliche in Heimen und Pflegefamilien vor. Einrichtungen sollen künftig stärker kontrolliert werden. Neu ist auch, dass auf Anordnung eines Familiengerichts Kinder künftig dauerhaft in Pflegefamilien bleiben können. Der Bundesrat muss sich noch mit dem Gesetzentwurf befassen.

Zuvor hatte das Parlament ein Telekommunikationsgesetz beschlossen, das unter anderem ein Recht auf schnelles Internet überall in Deutschland vorsieht. Ab Mitte 2022 können die Bürger bessere Festnetz-Verbindungen einfordern. Für Download, Upload und Latenz – die Reaktionszeit – sollen Mindestvorgaben gemacht werden. Diese müssen aber erst noch berechnet werden. Bei der Download-Geschwindigkeit etwa ist von 30 Mbit pro Sekunde die Rede. Derzeit haben die Bundesbürger nur ein Recht auf einen sogenannten „funktionalen“ Internetzugang, dessen Verbindungsgeschwindigkeit deutlich geringer ist. Das neue Recht dürfte für Menschen auf dem Land und am Stadtrand relevant sein, wo das Netz bislang sehr schlecht ist.


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