Stadler sei bewusst, dass der Aufsichtsrat der Volkswagen AG aktienrechtlich verpflichtet sei, mögliche Ansprüche zu prüfen und gegebenenfalls geltend zu machen, erklärte Pfordte weiter. "Nach dieser umfangreichen, unabhängigen Prüfung wird ihm nicht vorgeworfen, vorsätzlich gehandelt zu haben."
VW verlangt von Stadler und dem früheren Konzernchef Martin Winterkorn Schadenersatz im Zusammenhang mit dem Dieselskandal in noch nicht bekannter Höhe. Der Aufsichtsrat wirft den beiden Ex-Spitzenmanagern Verletzungen der aktienrechtlichen Sorgfaltspflicht vor. Stadler steht derzeit wegen einer möglichen Mitverantwortung bei Abgasskandal wegen Betrugs vor dem Münchner Landgericht.
n-tv
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