Die seltsamen Nebenjobs der Bundesbeamten

  07 Mai 2021    Gelesen: 1297
  Die seltsamen Nebenjobs der Bundesbeamten

Seit der Maskenaffäre ist die Öffentlichkeit für lukrative Nebenjobs von Mandatsträgern sensibilisiert. Dagegen wirken die Teilzeitbeschäftigungen von Bundesbeamten fast bizarr: Sie arbeiten als Tester von Computerspielen, im Imbiss oder sitzen an der Edeka-Kasse. Besonders ein Ministerium ist vertreten.

Beamte des Bundes haben in der laufenden Legislaturperiode in rund 450 Fällen überwiegend bezahlte Nebentätigkeiten in privatwirtschaftlichen Unternehmen ausgeübt. Das geht aus der Antwort des Innenministeriums auf eine kleine Anfrage der Linken-Fraktion hervor, die der "Rheinischen Post" vorliegt. Demnach entfielen allein über 200 Nebentätigkeiten auf Beamte des Finanzministeriums. Sie verdienten sich etwa mit Versicherungsvermittlungen, dem Vertrieb von Kosmetik, der Haustierversorgung, mit Lehrtätigkeiten, Vorträgen oder als Mitgesellschafter eines Weinhandels Geld dazu. Offenbar ist der Dienst für Finanzminister Olaf Scholz weniger kräftezehrend als Posten in anderen Ministerien.

Ein Finanzbeamter hatte laut dem Bericht sogar Zeit für eine Nebentätigkeit als Produkttester für Computerspiele. Auch Beschäftigungen aus dem Niedriglohnsektor verschmähten die Bundesbediensteten nicht: Ein Beamter des Familienministeriums jobbte nebenbei in einem Imbissbetrieb. Das Innenministerium erlaubte einer Beamtin oder einem Beamten, nebenher bei Edeka an der Kasse zu arbeiten, zitierte das Blatt aus der Antwort des Innenministeriums.

Beim Austausch von Dienstleistungen mit der Privatwirtschaft machte der Bund einen besonders schlechten Schnitt: Die Bundesregierung hat in der laufenden Legislaturperiode mehr als 800 Beamtinnen und Beamte an Unternehmen ausgeliehen. Umgekehrt arbeiteten in dieser Periode bisher 28 externe Arbeitskräfte vorübergehend in den Bundesministerien mit, darunter die meisten im Auswärtigen Amt.

Bundestag arbeitet an schärferen Transparenzregeln

Zuletzt hatten Korruptionsvorwürfe rund um die Beschaffung von Schutzausrüstung in der Corona-Krise dafür gesorgt, dass sich eine breite Mehrheit im Bundestag auf härtere Transparenzregeln für Abgeordnete verständigt hat. Ein gemeinsamer Gesetzentwurf von CDU/CSU, SPD, Grünen und Linken, der Ende April erstmals beraten wurde, soll bewirken, dass sich Vorgänge wie die Masken- oder die Aserbaidschan-Affäre nicht wiederholen können.

Dazu soll bezahlte Lobbyarbeit von Abgeordneten gegenüber der Bundesregierung oder dem Bundestag sowie die Annahme von Geldspenden künftig verboten sein. Das gilt auch für Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der parlamentarischen Arbeit. Nebeneinkünfte sind ab 1000 Euro im Monat oder 3000 Euro im Jahr anzugeben. Beteiligungen an Kapital- wie an Personengesellschaften müssen bereits ab 5 Prozent (bisher 25 Prozent) angezeigt und veröffentlicht werden. Einkünfte aus solchen Beteiligungen wie Dividenden oder Gewinnausschüttungen müssen ebenso offengelegt werden wie Aktienoptionen.

Quelle: ntv.de, mau


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