Wölfin „Gloria“ darf nicht getötet werden

  07 Mai 2021    Gelesen: 730
Wölfin „Gloria“ darf nicht getötet werden

Die Wölfin „Gloria“ darf in Nordrhein-Westfalen nicht abgeschossen werden.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage eines Schäfers aus Hünxe zurück. Dieser hatte den Kreis Wesel verpflichten wollen, ihm eine Genehmigung für die Entnahme – also Tötung – der Wölfin im Wolfsgebiet Schermbeck zu erteilen. Begründet hatte das der Schäfer damit, dass die Wölfin zahlreiche seiner Schafe gerissen habe.

Gericht sieht keine außergewöhnliche Gefahr in der Zukunft

Nach Ansicht des Gerichts droht dem Schäfer allerdings kein ernster wirtschaftlicher Schaden. Selbst wenn es der Wölfin in Einzelfällen gelungen sein sollte, die zum Herdenschutz errichteten Elektrozäune zu überwinden, gebe es derzeit keine Anhaltspunkte dafür, dass sich das Tier zunehmend auf die Bejagung von Schafen spezialisiert habe und Herdenschutzzäune hiergegen keinen Schutz mehr böten. Im vergangenen Jahr habe es nur noch einen Vorfall gegeben. Die meisten Schafe seien Gloria 2018 und 2019 zum Opfer gefallen.

Das Gericht verwies zudem auf den besonderen Schutzstatus der Wölfe in Deutschland. Grundsätzlich ist die Tötung verboten. Das nationale und europäische Artenschutzrecht lässt eine Tötung nur in Ausnahmefällen zu.

Plädoyer für Koexistenz

NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) begrüßte das Urteil.
Die Arbeit sei damit aber nicht getan: „Herdenschutz war, ist und bleibt das Gebot der Stunde“, so die Ministerin. „An einer Koexistenz von Weidetierhaltung und Wolf führt in Europa kein Weg vorbei.“

Laut dem Umweltministerium Nordrhein-Westfalen gab es seit 2018 im Wolfsgebiet Schermbeck etwa 18 bis 20 Übergriffe pro Jahr, weit überwiegend auf unzureichend gegen den Wolf geschützte Haus- und Nutztiere. Mit wenigen Ausnahmen konnten die Übergriffe der Wölfin „Gloria“ zugeordnet werden.


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