„Fälschungen sind kein Kavaliersdelikt“, sagte Spahn den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
„Auch wer falsche Angaben in einen Impfpass einträgt, macht sich strafbar. Und wer so einen Pass nutzt, genauso“, so der CDU-Politiker.
„Aber auch Falschangaben aus Gefälligkeit sollen geahndet werden, das sorgt für mehr Gerechtigkeit“, betonte der Bundesgesundheitsminister.
„Nur wer wirklich geimpft, genesen oder negativ getestet ist, kann andere kaum noch infizieren.“
Ein Gesetzentwurf des Ministers sieht den Funke-Zeitungen zufolge vor, dass sich derjenige strafbar macht, wer unwahre Angaben in Impfpässe, Genesenen- oder Testdokumente einträgt oder wer Dokumente mit falschen Angaben nutzt. Das Nutzen solcher unrichtiger Dokumente soll demnach mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden. Für das Ausstellen von Dokumenten mit falschen Angaben drohen bis zu zwei Jahren Gefängnis oder eine Geldstrafe. Die Neuregelungen soll der Bundestag voraussichtlich am Donnerstag mit Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschließen.
Festgelegt werden soll außerdem, dass in der Regel Ärzte direkt nach der Impfung auch die geplanten zusätzlichen digitalen Impfnachweise erstellen können. Nachträgliche Nachweise sollen neben Ärzten auch Apotheken ausstellen dürfen. Dann müssen aber der Impfpass und der Personalausweis vorgelegt und überprüft werden. In der Regel soll dies auch nur „in räumlicher Nähe“ zum Impf-Ort möglich sein – also etwa in derselben Gemeinde, demselben Landkreis oder umliegenden Kommunen. Das soll gewährleisten, dass die Form der Nachweise oder die ausstellenden Leistungserbringer bekannt sind. Es sollen aber Ausnahmen möglich sein, etwa bei Wohnsitzwechseln.
snanews
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