In dem Brief geht es um die vorläufigen Ergebnisse des Strafverfahrens, das derzeit von der aserbaidschanischen Generalstaatsanwaltschaft wegen der gezielten Ermordung der aserbaidschanischen Zivilbevölkerung durch die armenischen Streitkräfte im Dorf Baschlibel im Bezirk Kalbadschar infolge der Besatzungspolitik Armeniens im Jahr 1993 durchgeführt wird.
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