In dem Bericht heißt es, dass verbreitetes Videomaterial erneut bezeugt, dass armenische Kinder von klein auf aggressiv, im Geiste des Raubes und der Intoleranz gegenüber anderen Völkern erzogen werden.
Gemäß Artikel 38 der Konvention über die Rechte des Kindes verpflichten sich die teilnehmenden Länder, die für Kinder in bewaffneten Konflikten geltenden Regeln des humanitären Völkerrechts zu respektieren und deren Einhaltung sicherzustellen.
Gemäß Absatz 2 desselben Artikels ist die Beteiligung von Minderjährigen an Feindseligkeiten verboten.
Die aserbaidschanische Ombudsfrau informiert regelmäßig die im Bereich des Menschenrechtsschutzes tätigen internationalen Organisationen über solche Tatsachen.
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