Vor allem Jugendliche sollen mit Schockbildern auf Zigarettenpackungen vom Rauchen abgeschreckt werden. Andere Länder wie zum Beispiel Spanien hatten die Schockfotos bereits eingeführt. Darauf ist etwa ein verfaulter Fuß oder eine schwarze Raucherlunge zu sehen.
Die 2014 ausgehandelte EU-Richtlinie für Tabakprodukte muss bis 20. Mai 2016 in deutsches Recht umgesetzt werden. Erzeugnisse, die nach den alten Regelungen bis Mai 2016 hergestellt wurden, können noch ein Jahr lang weiter verkauft werden. Teile der Zigarettenindustrie fordern eine längere Übergangsfrist für das Drucken der neuen Schachteln. Dafür sind auch einige Länder.
Das Gesetz, mit dem eine EU-Richtlinie umgesetzt wird, enthält zudem ein Verbot für Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen mit einem "charakteristischen" Aroma wie Vanille oder Schokolade, das den bitteren Geschmack des Tabaks mildern und deshalb vor allem Jugendlichen den Einstieg ins Rauchen erleichtern.
Erstmals Regeln für E-Zigaretten
Erstmals wird außerdem der Handel mit nikotinhaltigen elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern geregelt. Für sie gelten dann weitgehend die gleichen Werbebeschränkungen, wie sie für andere Tabakerzeugnisse bereits bestehen. Bislang gab es für E-Zigaretten und E-Shishas, bei denen eine nikotinhaltige oder nikotinfreie Flüssigkeit verdampft und vom Konsumenten inhaliert wird, keine spezifischen Regelungen.
In Deutschland sterben jedes Jahr rund 121.000 Menschen an den Folgen des Tabakkonsums. Insgesamt qualmt jeder vierte Erwachsene. Das Deutsche Krebsforschungszentrum schätzt die direkten und indirekten Kosten des Rauchens auf rund 79 Milliarden Euro pro Jahr.
"Konto für jedermann" kommt
Der Bundesrat verabschiedete an diesem Freitag außerdem ein Gesetz, dass ein "Konto für jedermann" vorsieht. Danach sollen künftig alle Menschen in Deutschland die Möglichkeit haben, ein Konto mit Basisleistungen wie Überweisungen, Lastenschriften und Kartenzahlung zu eröffnen. Profitieren könnten etwa Obdachlose oder Flüchtlinge. Ihnen wurde bisher der Zugang zu einem Konto meist verweigert.
Alle Privatbanken, Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken sind in der Zukunft dazu verpflichtet, auf Wunsch ein Basiskonto für Verbraucher einzurichten. Bislang boten nur Sparkassen ein Bürgerkonto für Menschen ohne regelmäßiges Einkommen an.
Quelle: n-tv.de , hul/AFP/dpa
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